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Impressum

Freunde der Landjugend

Auf der Gugl 3

4021 Linz

Tel.: 050/69 02-1261

E-Mail: ooe(at)landjugend.at

 

Grundlegende Richtung

Vereinszweck (§2 der Vereinsstatuten)

 

(1)     Der Verein Freunde der Landjugend bekennt sich zur Republik Österreich, stimmt mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der parlamentarischen Demokratie sowie den Grundwerten der Menschenrechte und des Rechtsstaates überein. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung und ist dabei auf Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften und politischen Parteien bedacht. Er erstrebt keine Gewinne.

(2) Als Zweigverein der Landjugend Oberösterreich, setzt sich der Verein "Freunde der Landjugend OÖ" für die Förderung und Unterstützung der Aktivitäten des vereines Landjugend OÖ und aller seiner eigenständigen Bezirks- und Ortsvereinen zum Ziel.

(3)     Der Verein Freunde der Landjugend ist eine Interessensgemeinschaft, deren Mitglieder gemeinsam Persönlichkeitsentwicklung und die aktive Mitgestaltung des ländlichen Raumes als Ziele verwirklichen.

(4)     Der Zweck des Vereines Freunde der Landjugend ist:

a)  die Wahrnehmung der Verantwortung für den Anderen (soziales Engagement) und den Lebensraum (Umwelt-, Naturschutz)

b)  die berufliche und persönliche Weiterbildung

c)  die Durchführung und Unterstützung von Kultur- und Brauchtumsaktivitäten

d)  Förderung der körperlichen Fitness und Gesundheit

e)  die Unterstützung von Freizeitaktivitäten für Jugendliche im ländlichen Raum

f)   Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen

 

auf Basis der Prinzipien und Werte Teamgeist, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Demokratie, Toleranz, Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit und soziales Engagement.

 

 

Unternehmensgegenstand

Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks (§3 der Vereinsstatuten)

(1)     Ideelle Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke:

a)   Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Kursen, Wettbewerben, Vorträgen, Projekten, Weiterbildungsveranstaltungen und Exkursionen.

b)   Durchführung von (Sport-)Veranstaltungen und Treffen zur gegenseitigen Kontaktpflege.

c)   Herausgabe von Zeitschriften, Homepages, Rundschreiben und sonstigen Publikationen.

d)   Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen, Körperschaften, Vereinen, Organisationen usw., deren Tätigkeit die Landjugend und deren Ziele betrifft.

e)   Präsentationen des Vereines bei Ausstellungen, Messen und öffentlichen Veranstaltungen.

f)     Mitarbeit an wissenschaftlichen und praktischen Versuchen sowie Forschungsprojekten.

(2)     Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

a)   Beiträge der Mitglieder

b)   Spenden und öffentliche Zuwendungen

c)   Erträgnisse aus eigenen Veranstaltungen

d)   Sonstige Einnahmen

(3)     Der Verein kann zur Förderung des Vereinszweckes Gesellschaften gründen oder sich an Gesellschaften beteiligen.

 

 

Vertretungsbefugnis:

Leiter und Leiterin (siehe Bereich Kontakt oder Zentrales Vereinsregister)

 

Haftungsausschluss

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